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   BGH, 12.12.2012 - 5 StR 580/12   

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https://dejure.org/2012,42070
BGH, 12.12.2012 - 5 StR 580/12 (https://dejure.org/2012,42070)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 StR 580/12 (https://dejure.org/2012,42070)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 580/12 (https://dejure.org/2012,42070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Straftaten allein durch eine hangbedingte schwere Gewalttat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 580/12
    Die nicht weiter begründete Behauptung des Landgerichts, es mangele an einer solchen Gefahr weiterer Straftaten, lässt unbeachtet, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann und durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2006 - 5 StR 31/06, NStZ-RR 2006, 204, und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06

    Strafzumessung (Schärfung wegen des nichtigen Tatanlasses nicht bei

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 580/12
    Die nicht weiter begründete Behauptung des Landgerichts, es mangele an einer solchen Gefahr weiterer Straftaten, lässt unbeachtet, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann und durch eine hangbedingte schwere Gewalttat regelmäßig hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2006 - 5 StR 31/06, NStZ-RR 2006, 204, und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 7).
  • BGH, 26.11.2012 - 5 StR 548/12

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei Nichtanordnung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 580/12
    Zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts wird auf den Beschluss des Senats vom 26. November 2012 - 5 StR 548/12 verwiesen.
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